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Neue Corana-Verordnung ab 1.12.2020 !!!

30. 11. 2020

Bitte beachten Sie folgende Änderung der Corona-Verordnung des Landes Hessen:

 

Ab 1.12.2020 gilt bis vorläufig bis zu den Weihnachtsferien:
 
Schülerinnen und Schüler dürfen nicht in die Schule kommen, wenn sie selbst oder Mitglieder des eigenen Hausstandes COVID-19 Symptome aufweisen.
 

Wenn ein Familienmitglied ohne Symptome in Sicherheitsquarantäne (ohne Symptome) geht, dürfen Kinder auch unter 12 Jahre die Schule besuchen

 

Die vollständige Verordnung finden sie anbei als Download.