Neue Corana-Verordnung ab 1.12.2020 !!!
30. 11. 2020
Bitte beachten Sie folgende Änderung der Corona-Verordnung des Landes Hessen:
Ab 1.12.2020 gilt bis vorläufig bis zu den Weihnachtsferien:
Schülerinnen und Schüler dürfen nicht in die Schule kommen, wenn sie selbst oder Mitglieder des eigenen Hausstandes COVID-19 Symptome aufweisen.
Wenn ein Familienmitglied ohne Symptome in Sicherheitsquarantäne (ohne Symptome) geht, dürfen Kinder auch unter 12 Jahre die Schule besuchen
Die vollständige Verordnung finden sie anbei als Download.
Weitere Informationen: